OFSA II verzögert sich, und das ist gut so!
Eine Arbeitsgruppe von Länderministerien und Verbänden befasst sich nun mit dieser Angelegenheit.
Christian Hirte (MDB, parlamentarischer Staatssekretär) und Stefan Schnorr (Staatssekretär) haben am 21.Juli 2025 zu einer Auftaktsitzung mit dem Thema „bezahlbarer Führerschein“ ins Bundesverkehrsministerium nach Berlin eingeladen. Die beiden Vorsitzenden des Interessenverband Deutscher Fahrlehrer, Wolfgang Hesser und Robert Klein, haben daran teilgenommen und die Meinung des Interessenverband Deutscher Fahrlehrer wiedergegeben.
Der IDF bleibt weiter für Sie am Ball. So hat der IDF dem neuen Verkehrsminister als auch den Landesvertretern im März dieses Jahres ein zwölfseitiges Schreiben zugestellt, welches bedenkliche Verquickungen bei der Erarbeitung der neuen Fahrschülerausbildungsordnung aufzeigt. Außerdem hat der IDF unter anderem folgende Vorschläge unterbreitet:
• Jede Fahrschule hat auch zukünftig gesetzlich vorgegebene Themen für den Theorieunterricht in Form von Präsenzveranstaltungen anzubieten. Darüber hinaus ist es der einzelnen Fahrschule überlassen, wahlweise bestimmte ebenfalls gesetzlich festgelegte Themen digital abzuhandeln.
• Die Auswahl einzelner Themen aus dem in der Neufassung der Fahrschülerausbildungs- ordnung festgelegten Themenkatalog obliegt dem subjektiven Vorkenntnisstand entsprechend wie bisher ausschließlich dem Fahrerlaubnisbewerber, unter Beachtung der vom Gesetzgeber festgelegten Anzahl von zu absolvierenden Unterrichtseinheiten.
Die Anzahl der vom Fahrerlaubnisbewerber bearbeiteten Themen ist auch weiterhin ohne Themenbenennung von der Fahrschule zu dokumentieren.
• Über den Zeitpunkt seiner Vorstellung zur Theorieprüfung entscheidet nach Absolvierung der zu besuchenden Mindestanzahl von Unterrichtseinheiten ausschließlich der Fahrerlaubnisbewerber.
• Die Fahrschule hat weder den Lernstand im Theorieunterricht zu überwachen, noch führt sie Lernkontrollen durch, um beispielsweise so die Prüfungsreife zu determinieren. Dies käme einer krassen Bevormundung erwachsener Personen gleich. Diese müssen selbst entscheiden können, zu welchem Zeitpunkt sie sich entsprechende Lerninhalte mit genau ihren ausgewählten Lernmethoden aneignen.
Denn der Erwerb einer Fahrerlaubnis gründet auf ihrer ureigenen freiwilligen Entscheidung. Diese Vorgehensweise bedingt keinerlei Beeinträchtigung einer sicheren Teilnahme am Straßenverkehr. Eine bestandene theoretische Fahrerlaubnisprüfung ist nun einmal der gesetzliche Garant für die Beherrschung der dafür erforderlichen Kenntnisse.
Zudem sitzen jährlich tausende Fahrschüler mit fehlenden bzw. mangelnden Sprachkenntnissen in Deutsch den Theorieunterricht lediglich ab und eignen sich das für die Theorieprüfung erforderliche Wissen im Selbststudium an, wogegen der Gesetzgeber bis dato keinerlei Einwendungen oder Vorbehalte geäußert hat.
• Änderungen in der neuen Fahrschülerausbildungsordnung sind im Vorfeld ausführlich zu begründen. Dabei muss ersichtlich sein, auf welchen konkreten Anlässen diese Änderungen jeweils basieren, und es sind die Instrumente und Methoden zu beschreiben, mit denen die Daten für diese Defizite erhoben wurden.
Ebenso ist bereits im Vorfeld zu definieren, welche konkreten Ziele durch die einzelnen Änderungen erreicht werden müssen, und mit welchen statistischen Erhebungsinstrumenten die Evaluation der neugefassten Verordnung nach Verstreichen eines festgelegten Zeitraums zu erfolgen hat. Schließlich ist ebenfalls vorab festzulegen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn die Ziele einzelner Neuregelungen verfehlt werden.
Dem IDF ist es wichtig, dass es künftig eine Fahrschüler- und fahrlehrerfreundliche Ausbildungsvorschrift gibt. Dies muss nicht zuletzt – um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen – bei den Betroffenen auf Einsicht und Akzeptanz stoßen.
Andernfalls würde es den Nachwuchsmangel an Fahrlehrern weiter befeuern.
Wir werden weiter informieren.
