Bezahlbarer Führerschein
Christian Hirte (MDB, parlamentarischer Staatssekretär) und Stefan Schnorr (Staatssekretär) haben am 21.Juli 2025 zu einer Auftaktsitzung mit dem Thema „bezahlbarer Führerschein“ ins Bundesverkehrsministerium nach Berlin eingeladen. Die beiden Vorsitzenden des Interessenverband Deutscher Fahrlehrer, Wolfgang Hesser und Robert Klein, haben daran teilgenommen und die Meinung des Interessenverband Deutscher Fahrlehrer wiedergegeben.
Zum Schluss der Sitzung baten die Staatssekretäre die anwesenden Verbände, schriftliche Vorschläge dem Bundesministerium für Verkehr zu unterbreiten. Nachfolgend das Schreiben des IDF an die Staatssekretäre:
Sehr geehrte Herren Staatssekretäre,
nochmals besten Dank für die Einladung am 21. Juli nach Berlin.
Wie bei dieser Aussprache von Ihnen erbeten, haben wir nochmals stichpunktartig einige Möglichkeiten zusammengetragen, wie einer weiteren Verteuerung des Führscheinerwerbs vorgebeugt werden kann und wo sich auch ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gewisse Einsparpotenziale ergeben könnten:
- Streichung einer der drei Beleuchtungsfahrten.
- Überarbeitung des Theoriefragenpools durch neutrale praxisorientierte Experten: Verringerung des zahlenmäßigen Umfangs, sachlich falsche und irreführende Fragen streichen.
- Reduzierung der dort enthaltenen Videosequenzen auf ein Minimum, da seit deren Aufnahme 2014 in den Fragenpool die bis dato eher gleichbleibende niedrige Nichtbestehensquote seither kontinuierlich gestiegen ist (siehe Anlage).
- Eine wiederholte Präsentation der Videos sollte beliebig oft und vor allem auch nach dem Aufruf der dazu gestellten Fragen möglich sein.
- Mitteilung der jeweiligen amtlichen Prüfnummer von in der Theorieprüfung falsch beantworteten Fragen.
- Kostenlose Bereitstellung eines jeweils aktuellen Fragenkatalogs für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung auf der Homepage des BMV, zumal die Entwicklung von den Fahrschülern finanziert wird (2 Millionen Euro jährlich).
- Zeitnahe Prüftermine für die praktische Prüfung (Einsparung zusätzlicher Fahrstunden).
- Verbindliche Festschreibung der Prüfungsdauer in der FeV für die praktische Fahrerlaubnisprüfung reine Fahrzeit auf exakt 30 Minuten (höhere Bestehensquote)
- Verzicht auf weitere Lernkontrollen in der neuen Fahrschülerausbildungsordnung (Kontrollen sind mit finanziellem Verwaltungsaufwand verbunden und wären eine krasse Bevormundung mündiger Bürger).
- Durch eine Rücknahme der Fahrerlaubnisklasse B 197 muss die Fahrschule für den Fahrschüler nur ein Fahrzeug bereitstellen.
- Ein Simulatoreinsatz muss unbedingt der einzelnen Fahrschule überlassen werden und darf auch zu keiner Anrechnung von Fahrstunden führen, zumal dafür eine Reihe von Gerichtsurteilen existiert: LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 1.2. 2007- 1HK O 7432/16; LG Gera, Urteil vom 20.2.2017-112 HK O 57/16; LG Bielefeld, Urteil vom 9.5 2017- 15 O 110/16; LG Berlin, Beschluss vom 11.3.2004- 102 O 82/14. Zudem erfordern Anschaffung, Unterhalt und Personal einen beträchtlichen finanziellen Aufwand, sodass für eine Simulatorstunde etwa dieselben Kosten wie für eine praktische Fahrstunde anzusetzen sind.
- Die finanziell aufwändige Pädagogische Überwachung (§51 FahrlG) ist mangels Effektivität ersatzlos zu streichen. Eine pädagogische Bewertung des Theorieunterrichts hängt nachweislich von der Überwachungsperson ab (Untersuchungen des IDF).
- Die kontinuierliche ärztliche Untersuchung (§11 FahrlG) ist ersatzlos zu streichen, zumal dafür kein Anlass gegeben war und die Begründung für die Aufnahme ins Gesetz nach Buchhardt, Ochel-Brinkschröder DAR 2017, 692 (693f) unzutreffend ist.
Nachdem sowohl die Auftragsvergabe zu OFSA II als auch die aus der Untersuchung hervorgehenden Arbeitsergebnisse rechtlich angreifbar sind, empfiehlt der IDF diese neu zu bewerten.
Damit die Verantwortlichen erkennen, dass das österreichische Führerscheinmodell in Deutschland nicht umsetzbar ist, haben wir ihnen ausführliches Infomaterial zugestellt.
