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2026: Änderungen zum neuen Jahr

Zum Jahreswechsel und darüber hinaus treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, die viele Bereiche des Alltags betreffen – von Arbeit und Steuern über Familie und Rente bis hin zu Sozialleistungen und Verbraucherschutz. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen und zeigt, wer davon profitiert, wer stärker belastet wird und worauf man sich einstellen sollte.

Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale wurde dauerhaft erhöht, ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent. Vorher lag sie bei den ersten 20 Kilometern Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer, erst ab dem 21. Kilometer konnte man 38 Cent ansetzen.

Minijob-Grenze erhöht
Die Obergrenze für Minijobs erhöhte sich ab 1.Januar von 556 auf 603 Euro pro Monat.

Mindestlohn höher
Zum 1. Januar stieg der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Für Auszubildende stieg die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr auf 724 Euro. Im zweiten Jahr auf 854 Euro, im dritten Jahr auf 977 Euro, bei einem vierten Ausbildungsjahr auf 1014 Euro monatlich.

Zusatzbeiträge zu
Krankenversicherung steigen
Offensichtlich hatten schon 31 Krankenkassen einen Anstieg für ihre Versicherten zum 1. Januar angekündigt. Beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse (TK) stieg der Zusatzbeitrag von 2,45 Prozent auf 2,69 Prozent, die DAK erhöhte von 2,8 Prozent auf 3,2 Prozent.

Kindergeld
Das Kindergeld wurde zum 1. Januar auf 259 Euro pro Monat erhöht

Steuerfreibetrag steigt
Das Einkommen, bis zu dem man keine Steuern zahlen muss, also der steuerliche Grundfreibetrag, beträgt im Jahr 2026 12.348 Euro. Der Kinderfreibetrag wurde auf 9756 Euro angehoben.
Höhere Sozialabgaben
für Gutverdiener
Künftig werden in der gesetzlichen Rentenversicherung voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8450 Euro Beiträge fällig. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Beiträge. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze auf 5812,50 pro Monat steigen.

Rentenerhöhung
Die Renten sollen zum 1. Juli angehoben werden. Die Erhöhung könnte sich um ca. 3,7 Prozent bewegen, wie einem Entwurf für den jährlichen Rentenversicherungsbericht zu entnehmen ist. Dieser Wert ist allerdings nur geschätzt. Wie stark die Rente dann tatsächlich steigt, legt das Bundeskabinett erst im Frühjahr fest, abhängig von aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung.

Aktivrente
Vielen Menschen reicht die Rente im Alter nicht aus, oder sie haben aus anderen Gründen Interesse an einer weiteren Beschäftigung. Sich in der Rente noch zusätzlich etwas dazuzuverdienen, wird nun erleichtert. Beschäftigte im Rentenalter dürfen mit der sog. Aktivrente bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Selbständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobber und Beamte profitieren hiervon aber nicht.

Ehrenamt wird
steuerlich entlastet
Von 3000 auf 4000 Euro steigt die Steuerpauschale für Übungsleiter. Von 840 auf 960 Euro steigt die Ehrenamtspauschale. Betroffen hiervon sind z.B. Trainer im Sportverein oder auch ehrenamtliche Chorleiter.

Schufa transparenter
Ab dem ersten Quartal 2026 können Verbraucher ihren Schufa-Score digital und kostenlos einsehen. Bislang war oft unklar, wie die Bonität berechnet wird. Mit dem neuen, vereinfachten Score-Modell sollen auch Laien diesen ohne großen Aufwand nachrechnen können. Die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers kann anhand von 12 Kriterien, bei denen Punkte vergeben werden, die insgesamt von 100 bis 999 reichen, eingeschätzt werden. Je höher die Punktzahl, umso höher die Kreditwürdigkeit.

Bulgarien zahlt
nun mit Euro
Zum 1. Januar hat Bulgarien den Lew durch den Euro ersetzt. Urlauber profitieren mehrfach: Geldwechsel vereinfacht und zusätzliche Gebühren entfallen. Preise lassen sich einfacher vergleichen und Kartenzahlungen werden einfacher. Der Umrechnungskurs von Lew in Euro ist 1,95583 Lew pro Euro. Derselbe, wie auch beim damaligen Umtausch von DM in Euro. Womöglich ist aber damit zu rechnen, dass Preise in Hotels und Restaurants steigen werden.

Umtauschfrist für
Führerscheine aus
den Jahren 1999 bis 2001
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen sukzessive gegen den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Bis zum 19. Januar 2026 waren Führerscheine mit Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001 dran. Das Ausstellungsdatum des Dokuments ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen. Für den Umtausch bei der Fahrerlaubnisbehörde ist die des aktuellen Wohnsitzes zuständig. An Dokumenten sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein und eine Gebühr von ca. 25 Euro vorzulegen.

Ganztagsbetreuung
Ab dem Schuljahr 2025/2026 sollen alle Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulen haben. Dieser Anspruch wird in den kommenden Jahren pro Jahr um eine Klassenstunde ausgeweitet.

Wehrdienst
Alle 18-jährigen Männer und Frauen bekommen Post von der Bundeswehr. im Zuge des neuen Wehrdienstgesetzes wird eine Wehrerfassung wieder eingeführt. Die Adressaten sollen ab Anfang 2026 einen Fragebogen erhalten, mit dem ihre Eignung und ihre Motivation für die Bundeswehr erhoben werden. Männer sind verpflichtet, diesen auszufüllen, für Frauen ist dies freiwillig.

Lachgas-Verbot
Für Kinder und Jugendliche wird künftig die Partydroge Lachgas verboten. Die Abgabe an Kinder ist also nicht erlaubt, auch der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten werden verboten. Vorgesehen ist diese Regelung ab April 2026.

Bürgergeld wird
durch Grundsicherung ersetzt
Das Bürgergeld soll künftig Grundsicherung heißen. Wenn im Jobcenter ohne zwingenden Grund Termine versäumt werden oder eine Arbeitsaufnahme verweigert wird, soll dies stärker sanktioniert werden. Künftig soll jemand, der z.B. eine Weiterbildung abbricht oder Bewerbungen nicht abschickt, direkt mit einer 30-prozentigen Kürzung bestraft werden können.
Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrzunehmen, kann ab dem zweiten verpassten Termin ebenfalls eine Kürzung um 30 Prozent zur Folge haben, ab dem dritten verpassten Termin sogar eine komplette Streichung der Zahlung. Der Entwurf hierzu wird in Bundestag und Bundesrat beraten und soll überwiegend zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

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