Bezahlbarer Führerschein
Auf ein Schreiben des Interessenverband Deutscher Fahrlehrer hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) wie nachfolgend geantwortet:
Vielen Dank für ihr Schreiben vom 06.02.2026. Wie ihnen als Teilnehmer am Stakeholder-Dialog bekannt ist, hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) seit Juli 2025 mit allen beteiligten Akteuren sowie unter Beteiligung der Länder Vorschläge erarbeitet, die den Führerscheinerwerb günstiger machen sollen.
Zuletzt hat Bundesminister Schnieder die Ergebnisse der Beratung am 11.02.2026 erneut der Öffentlichkeit vorgestellt. Das in einer ad-hoc-AG gemeinsam mit den Abteilungsleitungen von acht Ländern erarbeitete Diskussionspapier finden Sie unter dem Link https://www.bmv.de/Shared-Docs/DE/Artikel/K/reform-ausbildung-pkw-fuehrerschein.html.
Ein Themenpunkt seiner Ausführungen war das Thema Prüfungskatalog. So sollen die Prüfungskataloge aller Fahrerlaubnisklassen sukzessive überarbeitet, an den europarechtlich vorgegebenen Inhalten ausgerichtet und gekürzt werden. Das soll im Ergebnis dazu führen, dass der Fragenkatalog bspw. für den PKW-Führerschein (Klasse B) um knapp 30 % auf ca. 840 Fragen reduziert wird. Ferner sollen die Fragen darauf überprüft werden, ob sie ausreichend klar und zugleich rechtssicher formuliert sind. Auch wird das Bewertungssystem der Fragen (welche Frage wird mit wie vielen Punkten bewertet und bei wie vielen Punkten gilt die Prüfung als nicht bestanden) im Zuge des Roll-outs des reduzierten Fragenkatalogs vereinfacht. Jede Frage erhält nur noch einen Punkt. Sicherheitsrelevante Fragen dürfen jedoch nicht falsch beantwortet werden.
Ich freue mich, ihnen mitzuteilen, dass das BMV beabsichtigt, im Zuge der Reform der Fahrschulausbildung und der damit verbundenen Neufassung der Prüfungsrichtlinie diese für jeden frei zugänglich im Internet zur Verfügung zu stellen. Hierzu bedarf es jedoch noch verschiedener Gespräche mit den vom Umsetzungsprozess betroffenen Stellen. Die Ergebnisse der ad-hoc AG werden der Verkehrsministerkonferenz im Frühjahr 2026 vorgelegt.
Es ist vorgesehen, die entsprechenden rechtlichen Schritte auf Bundesebene im ersten Halbjahr 2026 einzuleiten. Wirkung sollen Sie ab dem Jahr 2027 entfalten.
