Zwei Ehepartner, zwei Betriebe – ein Problem?
Die Einstufung als Kleinunternehmer ist regelmäßig dann vorteilhaft, wenn sich insbesondere Dienstleistungen eines Unternehmens an Privatpersonen richten und der Materialeinsatz gering ist, denn dann können die Leistungen um die Umsatzsteuer niedriger kalkuliert werden als die der umsatzsteuerpflichtigen Konkurrenz.
Dies war wahrscheinlich auch das Motiv von Eheleuten, die binnen eines Jahres jeweils Einzelunternehmen mit dem Gegenstand „Grabpflege und Grabgestaltung“ angemeldet hatten und der Auslöser für das Finanzamt, für die 3 darauffolgenden Jahre jeweils Betriebsprüfungen anzuordnen.
Diese endeten mit der Feststellung, dass ein einheitliches Unternehmen vorliege, die Kleinunternehmergrenze überschritten sei und Umsatzsteuer entrichtet werden müsse. Das FG Münster hat der dagegen gerichteten Klage aus den folgenden Gründen stattgegeben:
- beide Unternehmen sind für Kunden erkennbar nach außen eigenständig aufgetreten. Es ist ohne Bedeutung, dass sich die Leistungsangebote beider Unternehmen überschnitten bzw. ergänzt haben.
- Es liegt keine missbräuchliche Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung vor. Bei der Beurteilung, ob die Kleineunternehmerregelung zweckwidrig angewendet wird, ist nämlich auch zu beachten, dass der Steuerpflichtige das Recht hat, seine Tätigkeit so zu gestalten, dass seine Steuerschuld möglichst niedrig ausfällt. Solange beachtliche außersteuerliche Gründe für die Gestaltung vorliegen, ist die strittige Gestaltung nicht missbräuchlich. Derartige, im familiären und gesundheitlichen Bereich liegende Gründe konnten glaubhaft gemacht werden.
- Die Aufteilung nach verschiedenen Tätigkeitsbereichen entspricht einer zulässigen Steueroptimierung unter Eheleuten.
Das Urteil betrifft die Jahre 2017 bis 2019, in denen die Kleinunternehmergrenze noch bei 17500€ pro Jahr lag. Nach dem diese zwischenzeitlich auf 25.000€ angehoben wurde, dürfte die Gestaltung noch attraktiver geworden sein.
Quelle:
Geißler Steuerberatungsgesellschaft mbH, 89364 Rettenbach
