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Fahrlehrer kein freier Beruf

Da die Fahrschülerausbildung keine „Tätigkeit höherer Art mit zumindest überwiegend wissenschaftlichem Charakter“ darstellt oder eine höhere Bildung erfordert, ist sie keine freiberufliche Tätigkeit (VG Braunschweig VkBl 1991, 416; OVG Lüneburg…

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Qualitätskriterien für die Fahrschulausbildung gestrichen

Qualitätskriterien für den Theoretischen Unterricht Strukturierung der Unterrichtseinheit Motivierung der Fahrschüler und Praxisbezug fachliche Vermittlung der Lehr-Lerninhalte, Binnendifferenzierung, Angemessenes Reagieren auf Beiträge der Fahrschüler, Tempo der Vermittlung der Lehr-Lerninhalte, Festigung,…

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Evaluation

Nachfolgendes Schreiben hat der Interessenverband Deutscher Fahrlehrer der Bundesanstalt für Straßenwesen zugestellt: Sehr geehrter Herr ..., im Rahmen der Neufassung des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) zum 1. Januar 2018 wurden u.a. die…

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