Werbungskosten bei Zweitausbildung?
Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung können nur als Sonderausgaben bis zu 6.000 Euro pro Kalenderjahr geltend gemacht werden. Vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben können nur für eine Zweitausbildung geltend gemacht werden.…