Fahrlehrer kein freier Beruf
Da die Fahrschülerausbildung keine „Tätigkeit höherer Art mit zumindest überwiegend wissenschaftlichem Charakter“ darstellt oder eine höhere Bildung erfordert, ist sie keine freiberufliche Tätigkeit (VG Braunschweig VkBl 1991, 416; OVG Lüneburg…