Ausbildungsfahrlehrer Fortbildung § 53 Abs. 3
Ausbildungsfahrlehrer und die Leitung von Ausbildungsfahrschulen haben alle 4 Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Der Lehrgang besteht aus 1…
Wenn Sie das 5-tägige Seminar für Ausbildungsfahrlehrer gem. § 16 FahrlG besuchen wollen, müssen Sie innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang hauptberuflich Klasse B in Theorie und Praxis unterrichtet haben. Mit diesem Seminar können Sie als Ausbildungsfahrlehrer in einer Ausbildungsfahrschule tätig werden.