Wenn Sie das 5-tägige Seminar für Ausbildungsfahrlehrer gem. § 16 FahrlG besuchen wollen, müssen Sie innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang hauptberuflich Klasse B in Theorie und Praxis unterrichtet haben. Mit diesem Seminar können Sie als Ausbildungsfahrlehrer in einer Ausbildungsfahrschule tätig werden.
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