Ausbildungsfahrlehrer Fortbildung § 53 Abs. 3
Ausbildungsfahrlehrer und die Leitung von Ausbildungsfahrschulen haben alle 4 Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Der Lehrgang besteht aus 1…
Jeder Fahrlehrer muss alle vier Jahre ein dreitägiges, zusammenhängendes Fortbildungsseminar absolvieren. Hiervon kann abgewichen werden. Die Dauer beträgt dann vier Tage in vier Jahren.
Nichtteilnahme führt zum Widerruf der Fahrlehrerlaubnis!
Ein Lehrgangstag umfasst 8 x 45 Min