Ausbildungsfahrlehrer Fortbildung § 53 Abs. 3
Ausbildungsfahrlehrer und die Leitung von Ausbildungsfahrschulen haben alle 4 Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Der Lehrgang besteht aus 1…
Der Inhaber einer Seminarerlaubnis FES hat gem. § 53 Absatz 2 Nr. 2 FahrlG alle 2 Jahre an einer eintägigen Fortbildung von mind. 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min. teilzunehmen, in der Inhalte und Methoden der jeweiligen Seminardurchführung vermittelt werden.