Ausbildungsfahrlehrer Fortbildung § 53 Abs. 3
Ausbildungsfahrlehrer und die Leitung von Ausbildungsfahrschulen haben alle 4 Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Der Lehrgang besteht aus 1…
Wer Aufbauseminare gem. § 2a im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes veranstaltet, bedarf der Seminarerlaubnis.
Dieser programmspezifische Kurs besteht aus 4 Tagen à 8 x 45 Minuten.