Wer die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars im Sinne des §4a, Absatz 2, Satz 2, Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes durchführt bedarf der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik.
Dieser Kurs zur inhaltlichen Gestaltung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme umfasst 4 Tagen à 8 x 45 Minuten.