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Fahrverbote stehen kurz bevor

Im Februar hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart entschieden. Das Ergebnis der Entscheidung lag bei Drucklegung dieser Ausgabe der Fahrlehrerpost leider noch nicht vor. Kamen die Richter zu dem Schluss, dass bestimmte Modelle mit einem solchen Verbot belegt werden müssen, könnte dies zu weiteren Beschränkungen in deutschen Innenstädten führen. Denn auch in München, Berlin, Hamburg und vielen Städten im Ruhrgebiet werden die Grenzwerte für die Feinstaub- und Stickoxidbelastung der Luft teilweise drastisch überschritten.

Notrufsystem eCall wird verpflichtend
Auch die Notfallversorgung nach einem Unfall wird neu geregelt: Ab dem 1. April 2018 muss das automatische Notrufsystem „eCall“ in alle neuen PKW eingebaut sein, die in Europa zugelassen werden. Das System, das europaweit funktioniert, löst bei einem Unfall automatisch den Notruf 112 aus. So werden die Unfallhelfer automatisch zum Unfallort geführt. Zudem werden wichtige Daten übermittelt, wie etwa Art und Zeitpunkt des Unfalls, die Fahrtrichtung, die Anzahl der Insassen und die Art des Kraftstoffs.

Ausdehnung der Lkw-Maut auf Nebenstrecken
Ab dem 1. Juli 2018 steigen die Kosten für Lkw-Fahrer und Speditionen, wenn sie Bundesstraßen nutzen. Darüber hinaus kann die Lkw-Maut auch auf andere Landstraßen ausgeweitet werden. Dadurch erhofft sich die Bundesregierung zusätzliche jährliche Einnahmen von bis zu zwei Milliarden Euro.
Kfz-Steuer wird neu berechnet

Schließlich wird auch die Kfz-Steuer nach neuen Kriterien berechnet. Bislang richtete sie sich nach dem Hubraum und dem CO2-Ausstoß. Allerdings ist keiner der beiden Parameter geeignet, um die Effizienz und damit die Umweltfreundlich eines Autos zu definieren. Ab dem 1. September 2018 wird daher der neue WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) für die Berechnung herangezogen. Allerdings gilt dieses neue Verfahren nur für Fahrzeuge, die ab dem o. g. Stichtag neu zugelassen werden. Für ältere Fahrzeuge ändert sich die Berechnungsgrundlage nicht!
Durch die geplante Änderung dürfte sich die KFZ-Steuer nach Meinung von Experten um durchschnittlich 20 Prozent erhöhen.

Quelle: bmvi.de

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