Wer ungenehmigt in den Urlaub geht, bekommt die Kündigung!
Die Mitarbeiterin eines Telekommunikationsunternehmens absolvierte berufsbegleitend den Studiengang „BWL-Management“. Für die Prüfung erhielt sie Donnerstag und Freitag genehmigten Urlaub. Am darauffolgenden Montag erschien sie jedoch nicht an der Arbeitsstelle und…