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Keine Bewährung nach Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen

Der Fahrer eines Paketdienst-LKW überfuhr mit überhöhter Geschwindigkeit eine Linksabbiegerspur und eine Sperrfläche. Obwohl in diesem Moment vor ihm ein Fahrzeug auf die Straße einbog, bremste er nicht, sondern überholte. Dadurch kollidierte er mit einem PKW, geriet auf die Gegenfahrbahn und stieß mit einem weiteren PKW zusammen.

Ergebnis: ein Toter und vier Schwerverletzte. Vom Landgericht (LG) Münster wurde der Angeklagte zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Es entzog ihm außerdem die Fahrerlaubnis, verbunden mit einer Sperrfrist von fünf Jahren.

Das Gericht rechtfertigte den Umfang der Strafe damit, dass der Betroffene durch grob verkehrswidriges Verhalten einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verschuldet hat. Daher wurde die Haftstrafe auch nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Berufung des Angeklagten wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm verworfen. Die Richter entschieden, dass auch ein nicht vorbestrafter Autofahrer wegen der Verursachung eines Verkehrsunfalls mit einem Toten und drei Schwerverletzten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden kann, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung auszusetzen ist.

Dieses Urteil ist ein klares Signal an rücksichtslose Fahrer!

Quellen: LG Münster, Az. 5 Ns 108/16; OLG Hamm, Az. 4 RVs 33/17

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