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Falschparken I: Ungeahnte Folgen

Ein Pkw-Fahrer parkte sein Fahrzeug so ungeschickt, dass er etwa eine Stunde lang den Schienenverkehr der öffentlichen Straßenbahn blockierte. Nachdem die Straßenbahn aufgrund des Falschparkers die betreffende Stelle nicht passieren konnte und so nicht mehr fahrplanmäßig eingesetzt werden konnte, richtete die Straßenbahnbetreibergesellschaft einen Schienenersatzverkehr ein.

In der Zeit bis zum Abschleppen des widerrechtlich geparkten Autos wurden an der Haltestelle wartende Personen mit Taxis befördert. Diese Maßnahme begründete die Betreibergesellschaft mit dem Personenbeförderungsgesetz.

Die entstandenen Kosten von knapp 1.000 Euro stellte der Bahnbetreiber dem Autofahrer in Rechnung, der sich jedoch weigerte, dafür aufzukommen. Die Angelegenheit landete vor Gericht.
Das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main verurteilte den Beklagten zur Kostenübernahme. Das Fehlverhalten des Fahrers habe zu einer Eigentumsverletzung des Klägers (Bahnbetreiber) geführt. Dieser konnte die Straßenbahngleise nicht mehr bestimmungsgemäß nutzen, was in diesem Fall einem vollständigen Entzug der Nutzungsmöglichkeit gleich kam.
Fazit: Augen auf, wer sein Fahrzeug parkt! Dies kann sich lohnen!

Quelle: AG Frankfurt am Main, Az. 32 C 3586/16 (72)

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