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IDF kämpft vehement gegen die geplante Verlängerung der Prüfungszeiten

Im Rahmen einer Stellungnahme des IDF zum „Referentenentwurf einer 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften“, die wiederum an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, sowie an den Verkehrsminister übermittelt wurden, stemmt sich der IDF vehement gegen die darin geplante Ausdehnung der Prüfungsdauer für die fahrpraktische Prüfung. Hier der genaue Wortlaut unserer Stellungnahme:

Die in Artikel 2 „Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung – Anlage 7 Nr. 2.3“ aufgeführte Tabelle, die eine Neuregelung des zeitlichen Umfangs der praktischen Prüfung vorsieht, lehnen wir aus folgenden Gründen grundsätzlich ab:

Dieser dort geforderte zeitliche Mehraufwand wird mit einer Optimierung des Prüfungsablaufes begründet, die aus der Einführung des elektronischen Prüfprotokolls resultieren soll. Aus Sicht des IDF ist diese Maßnahme bezüglich ihrer Effizienz mehr als fragwürdig. Der Prüfer bewertet und dokumentiert die Leistungen des Fahrerlaubnisbewerbers während der Prüfung nicht mehr mittels handschriftlicher Aufzeichnungen, sondern nun lediglich auf einem mobilen elektronischen Endgerät.

Nachdem diese rein technische „Aufrüstung“ ausschließlich in die Zuständigkeit der Prüforganisation fällt, kann sie daher weder zeitlich noch finanziell in irgendeiner Weise dem Fahrerlaubnisbewerber angelastet werden. Dass die Einführung eines e- Protokolls für die Prüforganisation diverse organisatorische Vorteile mit sich bringt, steht außer Frage. Für die Fahrerlaubnisbewerber hingegen sehen wir keinerlei positive Auswirkungen. Zumindest konnten bisherige Erfahrungen mit derartigen Projekten (z.B. Theorieprüfung am PC) keinerlei nachweisbaren Gewinn an Verkehrssicherheit bewirken.

Durch die Verlängerung der Prüfungsdauer um weitere zehn Minuten wären die Fahrerlaubnisbewerber außerdem einer zusätzlichen psychischen Belastung ausgesetzt, die definitiv höhere Misserfolgsquoten mit sich bringen würde.

Für die praktischen Prüfungen in der Fahrerlaubnisklasse B, die den überwiegenden Anteil der Prüfungen ausmachen, ergäbe sich eine Verlängerung der Prüfungsdauer um mehr als 20 Prozent!

Daraus wird deutlich, dass diese Maßnahme den ohnehin bereits bestehenden gravierenden Mangel an Fahrerlaubnisprüfern erheblich verschärfen würde, zumal bereits heute auf Rentner und Pensionäre zurückgegriffen werden muss. Eine weitere Zuspitzung dieser eh schon prekären Situation hätte zwangsläufig zur Folge, über eine Zulassung weiterer Prüforganisationen nachzudenken. Der IDF könnte sich als wirksame Maßnahme zur Optimierung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) eine umfangreichere, pädagogisch-psychologisch noch fundiertere, Ausbildung der Fahrerlaubnisprüfer vorstellen. Als praxisnaher und bürgernaher Verband, der sich stets für eine Entbürokratisierung und finanzielle Entlastung von Fahrschulen und Fahrerlaubnisbewerbern engagiert, bitten wir eindringlich, auf die geplante zeitliche Ausdehnung der Prüfungsdauer zu verzichten.

Auch in dieser Angelegenheit werden Sie von uns weiter informiert.

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