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VW darf weiter Autos produzieren

Im Zuge der Dieselaffäre hat sich ein Einwohner von Potsdam an die Stadt Wolfsburg gewandt und gefordert, der Volkswagen AG unter anderem wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit die Gewerbeausübung zu untersagen.

Er sah seine Gesundheit bedroht und berief sich unter anderem auf Artikel 2 des Grundgesetzes, der jedem Bürger das Recht auf körperliche Unversehrtheit zuspricht. Nachdem seine Klage vom Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig abgelehnt worden war, legte er Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg ein.

Das OVG stellte klar, dass bereits der Antrag schon unzulässig sei, da dies die geltende Rechtsnorm nicht vorsehe. Bestehende Regelungen zur Gewerbeuntersagung dienten außerdem nur dem Schutz der Allgemeinheit und nicht dem Schutz individueller Interessen einzelner Bürger, so das Gericht. Im Übrigen hätte der Staat bereits vielfältige Maßnahmen ergriffen, um möglichen Gesundheitsgefahren, die aus dem Schadstoffausstoß resultieren, entgegen zu wirken.

Seine Klage wurde abgewiesen.

Quellen: VG Braunschweig, Az. 1 B 112/18; OVG Lüneburg, Az. 7ME 51/18

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