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Für den Freund zur Prüfung

Ein wegen anderer Delikte der Polizei bereits bekannter Mann legte beim TÜV für einen „Freund“ unter Vorlage dessen Ausweispapiere erfolgreich die theoretische Fahrerlaubnisprüfung ab. Eine stichprobenartige Polizeikontrolle ließ den Schwindel auffliegen.

Der rechtmäßige Ausweisinhaber und eigentliche Prüfungskandidat gab bei einem polizeilichen Anruf zunächst an, seinen Geldbeutel und seine Papiere gerade im Bus verloren zu haben. Doch letztendlich gestand der Betrüger seine Tat und beteuerte, dass dies ein reiner Freundschaftsdienst gewesen sei.

Das Amtsgericht (AG) München verurteilte ihn wegen Missbrauchs von Ausweispapieren zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro, der „Auftraggeber“ musste 2.400 Euro Strafe zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein finanziell nicht gerade günstiger Versuch, sich die Theorieprüfung zu erschleichen!

Quelle:
AG München
Az. 813 Ds 255 Js 222231/18

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