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Bescheinigungen B-196: Vorschlag des Interessenverband Deutscher Fahrlehrer an den Bundesverkehrsminister

Nachdem der Fernsehsender RTL Missbräuche bei der Ausstellung von Bescheinigungen zur Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 aufgedeckt hatte, richtete der Interessenverband Deutscher Fahrlehrer (IDF) Anfang September 2020 folgendes Schreiben an den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer:

Fahrerlaubnis Klasse B
mit Schlüsselzahl 196:
Diverse Vorfälle bei
Bescheinigungen

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

eine Recherche des Fernsehsenders RTL deckte unlängst auf, dass Bescheinigungen, die zur Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 berechtigen, ohne den vorgeschriebenen Theorieunterricht und die Absolvierung von mindestens zehn fahrpraktischen Übungsstunden gegen Entgelt ausgestellt wurden.

Dem Interessenverband Deutscher Fahrlehrer (IDF) sind bereits vor dieser Aufdeckung derartige Praktiken einiger Fahrschulen bekannt geworden, wobei wir keine Kenntnis darüber besitzen, inwieweit diesen betrügerischen Machenschaften von den zuständigen Behörden nachgegangen wird bzw. wurde.

Um zukünftig derartige Missbräuche auszuschließen, erlauben wir uns, Ihnen dazu folgenden Vorschlag zu unterbreiten:

Der Fahrerlaubnisbewerber sollte sich nach Durchlaufen der vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte im Beisein eines Fahrlehrers und eines Fahrerlaubnisprüfers der Prüforganisationen TÜV oder DEKRA einer 30minütigen Testfahrt unterziehen.
Bei Bestehen dieser Anforderung stellt ihm der Fahrerlaubnisprüfer eine entsprechend dieser Regelung abgeänderte Bescheinigung zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde aus, die ihm dann die Fahrerlaubnis erteilt.

Durch dieses Prozedere wäre die gerade im Zweiradbereich zweifellos bestehende, besonders hohe Gefahr für die Verkehrssicherheit und damit verbunden die Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen zumindest nach bestem Wissen und den gegebenen Möglichkeiten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit weitestgehend minimiert. Zudem könnte wettbewerbswidriges Verhalten einiger Fahrschulen mit äußerst geringem bürokratischem Aufwand wirksam ausgeschlossen werden.

Speziell dieser Hinweis stellt keine Kollegenschelte dar, sondern trägt dem Umstand Rechnung, dass aufgrund der hinlänglich bekannten Situation von Fahrschulen Menschen dazu neigen könnten, Lücken für ihre Zwecke auszunutzen. Das ist keinesfalls fahrschulspezifisch, sondern gilt übergreifend für alle Branchen. Nachdem diese Praktik von bestimmten Fahrschulen auch auf die Schlüsselzahl 197 (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe) übertragen werden könnte, schlagen wir hier ebenfalls vor, dass die Überprüfung der Fähigkeit, sich mit einem Schaltfahrzeug verkehrssicher bewegen zu können, auch mit einer 30minütigen Testfahrt im Beisein eines Fahrlehrers und eines Fahrerlaubnisprüfers nachgewiesen werden muss. Auch hierbei ist die Verkehrssicherheit in erheblichem Maße gefährdet, wenn Schaltfehler aufgrund einer nicht ausreichenden Ausbildung durch Aushändigung einer „Gefälligkeitsbescheinigung“ zu Unfällen führen und dadurch nicht auszuschließen ist, dass Menschen zu Tode kommen könnten.

Die Mehrkosten, die ausschließlich beim Fahrerlaubnisbewerber entstehen, wären sehr gering, der Gewinn für die Verkehrssicherheit enorm. Zudem wären betrügerische Vorgehensweisen nach Besten Kräften wirksam ausgeschlossen.
Nachdem die Verordnung zur Schlüsselzahl 197 noch nicht in Kraft getreten ist, bitten wir dringend um entsprechende Änderung.

Über eine Rückmeldung zur Beurteilung unserer Vorschläge würden wir uns sehr freuen.

Mit Schreiben vom 29. 11. 2020 ließ uns der Bundesverkehrsminister durch seinen Staatssekretär folgende Antwort zukommen:

Sehr geehrter Herr Hesser,
sehr geehrter Herr Klein,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. September 2020 an Herrn Bundesminister Andreas Scheuer MdB, in dem Sie sich aufgrund von Missbräuchen bei der Ausstellung von Schulungsbescheinigungen dafür aussprechen, Testfahrten nur mit Fahrlehrer und Fahrerlaubnisprüfer durchzuführen. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sieht aufgrund einzelner bekannt gewordener Missbrauchsfälle keine Veranlassung, insgesamt an der Kompetenz und der Zuverlässigkeit von Fahrschulen für die korrekte Durchführung von Schulungen zu zweifeln. Leider wird es immer Einzelfälle mit krimineller Energie geben. Grundsätzlich sehe ich jedoch großes Vertrauen in die Arbeit der Fahrlehrerschaft.

Das von Ihnen vorgeschlagene Verfahren würde im Ergebnis dazu führen, dass zusätzliche Fahrberechtigungen nur nach einer Fahrerlaubnisprüfung mit amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer erteilt werden könnten. Dies würde sowohl für die Bewerber aber auch für Fahrschulen und Technische Prüfstellen einen enormen zusätzlichen Aufwand bedeuten, der durch die neu geschaffene Konstruktion gerade vermieden werden sollte.

Es obliegt vielmehr den für die Überwachung zuständigen Behörden, Missbrauchsvorwürfen nachzugehen und diese mit Mitteln der Überwachung zu ahnden.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger

Anmerkung des
Interessenverband
Deutscher Fahrlehrer:

Die Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselzahlen 196 und 197 wären entbehrlich gewesen, denn gerade sie sorgen für enorme zusätzliche Bürokratie.

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