Neue Fahrerlaubnis verwehrt
Ein Mann dem infolge eines Alkoholdelikts die Fahrerlaubnis entzogen worden war, beantragte nach 26 Jahren eine Neuerteilung, die jedoch von der Behörde abgelehnt wurde. Dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht (VG) Trier.
Das Gericht forderte von ihm die erneute Ablegung einer Fahrerlaubnisprüfung. Es zweifelte daran, dass der Kläger nach 26 Jahren ohne Fahrpraxis mit einem Pkw sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann, obwohl er seit mehreren Jahren mit einem fahrerlaubnisfreien Mofa unterwegs ist. Trotz des bereits bei der Behörde vorgelegten ärztlichen Attests bestand das Gericht aufgrund seines zwischenzeitlichen Alkohol- und Drogenkonsums auch auf die Absolvierung einer Medizinisch- Psychologischen Untersuchung (MPU).
Dabei berief es sich auf die Fahrerlaubnisverordnung, die für den Fall einer feststehenden Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, psychoaktiv wirkender Arzneimittel oder anderer psychoaktiv wirkender Stoffe in der Vergangenheit ausschließlich die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung vorsieht.
Nachdem sich der Kläger jedoch weigerte, dieser Aufforderung nachzukommen, bestätigte das Gericht die Entscheidung der Behörde und verwehrte ihm unter den gegebenen Umständen die Zuteilung einer neuen Fahrerlaubnis.
Quelle: VG Trier,
Az. 1 K 2868/19.TR