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Vorsorgevollmacht ein „Muss“

Kaum einer rechnet damit, aber jeden kann es treffen: Man gerät plötzlich und unverhofft in die Situation, nicht mehr uneingeschränkt für sich sorgen zu können und insbesondere auch wirtschaftlich wichtige Entscheidungen treffen zu können.

Für diesen Fall ist die Vorsorgevollmacht ein wichtiges Dokument, mit dem jeder vorab bestimmen kann, wer für ihn rechtsgültige Entscheidungen treffen darf, wenn er selbst durch Unfall oder Krankheit alltäglich organisatorische Dinge des Lebens nicht mehr regeln kann, wie zum Beispiel beim Arzt, auf der Bank, beim Notar oder im eigenen Betrieb. Sinnvoll ist dieses Dokument jedoch in den meisten Fällen nur für Personen über 18 Jahre.

Damit ist die Vollmacht eine Willenserklärung mit Rechtscharakter, und die bevollmächtigte Person tritt auch vor Gericht als Ihr Stellvertreter auf.
Fehlt eine Vorsorgevollmacht, dann setzt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer ein, der nicht zwangsläufig aus dem Kreis der Angehörigen kommen muss.

Es können zwar rechtlich auch mehrere Personen bevollmächtigt werden, ein alleiniger Stellvertreter ist in den meisten Fällen jedoch die bessere Wahl. Wenn mehrere Bevollmächtigte eingesetzt sind, kommt es häufig zu Unstimmigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten. Und falls sich die Bevollmächtigten nicht einigen können, entscheidet das Gericht.

Vordrucke für eine Vorsorgevollmacht können kostenfrei aus dem Internet heruntergeladen werden (z.B. unter www.justiz.bayern.de).
Ratsam ist auch eine Beglaubigung dieser Vollmacht zum Beispiel durch einen Notar.

Wesentlich kostengünstiger kann dies in Landratsämtern und in Rathäusern von kreisfreien Städten erfolgen. Schließlich sollte das Dokument noch im Zentralregister der Bundesnotarkammer registriert werden (www.vorsorgeregister.de), denn eine Vollmacht hilft nur dann, wenn sie auch bekannt ist. Insbesondere das Betreuungsgericht muss wissen, ob eine Vorsorgevollmacht existiert, wenn es prüft, ob eine Betreuung. einzurichten ist. Im Vorsorgeregister können Sie (auch online über das Internet) Ihre Vorsorgevollmacht registrieren. Das Betreuungsgericht hat, falls beispielsweise ein Krankenhausarzt wegen einer dringend notwendigen ärztlichen Behandlung die Einrichtung einer Betreuung beantragt, über einen geschützten Zugang Zugriff auf die hinterlegten Daten und kann dem Arzt mitteilen, dass eine Vorsorgevollmacht existiert. So kann der Arzt dann Kontakt mit Ihrem Bevollmächtigten aufnehmen.

Quellen: justiz.bayern.de;
vorsorgeregister.de

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