Kontogebühren oft rechtswidrig erhöht
Etliche Banken und Sparkassen haben im Laufe der Jahre ihre Gebühren erhöht, zum Beispiel für Überweisungen, für die Kontoführung oder für sonstige Leistungen und/oder ihre Geschäftsbedingungen anderweitig geändert. Dazu wurden Kunden in der Regel mindestens zwei Monate vorher schriftlich informiert, mit dem Hinweis, dass stilles Einverständnis vorausgesetzt wird, wenn der Regelung nicht schriftlich widersprochen wird.
Eine mögliche Reaktion war und ist häufig ein Wechsel zu einem anderen Geldinstitut. Die bisher gezahlten Gebühren sahen viele Geschädigte als verloren.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bestehen jedoch gute Chancen, die gezahlten Gebühren von der Bank wieder zurück zu fordern. Dem BGH zufolge ist die bisherige Praxis der Gebührenerhöhung und Änderung von Geschäftsbedingungen nicht rechtmäßig.
Das Gericht ist der Auffassung, dass Änderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam sind, wenn sie nur aufgrund einer stillschweigenden Zustimmung wirksam werden. Nach dem neuen Urteil müssen die Kunden aktiv zustimmen, eine stillschweigende Duldung ist nicht ausreichend, da sie unangemessen benachteiligt werden. Obwohl das Verfahren nur die Postbank betrifft, hat es Signalwirkung für die anderen Banken. Die Gebührenerhöhungen der letzten Jahre dürften infolge dieses Urteils grundsätzlich unwirksam sein. Darauf weist auch die Verbraucherzentrale hin. Sofern man als Kunde betroffen ist, empfiehlt unter anderem auch sie, die gezahlten Gebühren von der Bank wieder zurückzufordern. Im Anschluss an diesen Artikel finden Sie hierzu den Link zum Download eines Musterbriefs.
Allerdings besteht für die Rückforderung eine Verjährungsfrist. Innerhalb von drei Jahren sind Rückforderungen in jedem Fall rechtlich zulässig. Sie können also bis Ende diesen Jahres Gebühren ab dem Jahr 2018 zurückverlangen. Dieses Urteil eröffnet auch die Möglichkeit, auf die Rücknahme anderer Änderungen zu bestehen, etwa die Umstellung auf ein anderes Kontomodell oder eine Zinsänderung.
Wichtig scheint es, beharrlich zu sein und sich nicht bei der ersten Weigerung der Bank geschlagen zu geben. Die Chancen auf eine Rückerstattung bzw. Rücknahme sind ziemlich hoch.
Quellen: BGH, Az. XI ZR 26/20; Musterbrief: https://bit.ly/3wUZaYJ