Cash geht fast immer
Bargeld ist zumindest in Deutschland ein gesetzliches Zahlungsmittel.
Da es für den Handel jedoch mit teilweise erheblichen Kosten verbunden ist, wurde die Corona-Krise häufig als Vorwand missbraucht, die Kunden aufzufordern, mit Karte zu zahlen. Und das alles unter dem unbegründeten Vorwand der Virenübertragung. Dies wirft zwangsläufig die Frage auf, ob sich Geschäfte weigern dürfen, Bargeld als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Nachdem auf Euro lautende Münzen und Scheine in Deutschland das einzige gesetzliche Zahlungsmittel sind, leitet sich daraus eine Annahmepflicht ab. Das für Bargeld zuständige Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank in Frankfurt, Johannes Beermann, weist darauf hin, dass jeder verpflichtet ist, „Zahlungen mit Euro-Banknoten oder -Münzen als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren“.
Gewisse Einschränkungen bezüglich der Anzahl der zu akzeptierenden Münzen ergeben sich aus dem Münzgesetz (§ 3 Abs. 1 Satz 2). Hier ist festgelegt, dass weder ein Laden noch andere Unternehmen verpflichtet sind, mehr als 50 Münzen anzunehmen oder die Bezahlung von Verbindlichkeiten über eine Gesamtsumme von 200 Euro hinaus in Cent und Euro-Stücken zuzulassen.
Die zweite Ausnahme ist für den Alltag viel relevanter und resultiert aus der Vertragsfreiheit zwischen Händler und Kunde. Demnach bleibt es Händlern und Gastronomen überlassen, mit Kunden bzw. Gästen andere Zahlungsoptionen zu vereinbaren (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz). Diese können laut Beermann den Ausschluss bestimmter Banknotenstückelungen und/oder die Festlegung einer bestimmten Zahlungsart umfassen.
Wenn Geschäfte diese Regelung anwenden, sind sie verpflichtet, ihre Kunden vor Kaufabschluss über die geltenden Zahlungsbedingungen zu informieren. In der Regel erfolgt dies durch Schilder im Kassenbereich.
Allerdings müssen Sie als Kunde diese Reglementierung nicht einfach hinnehmen. Ein Versuch, freundlich lächelnd an der Kasse cash zu bezahlen ist es allemal wert. Sollte dies misslingen, können Sie noch immer den Laden oder das Lokal verlassen und in ein anderes Restaurant oder Geschäft gehen. Je mehr von Ihnen so verfahren, desto größer ist die Chance, Bargeld als Zahlungsmittel zu erhalten.
Unterstützend wirkt dabei auch der Konkurrenzdruck im Handel und Gaststättengewerbe, sodass auf absehbare Zeit aus Angst, Kunden zu verlieren, kaum der vollständige Ausschluss von Bargeld zur Begleichung von Zahlungen zu befürchten ist.
Bargeld erfüllt jedoch weitaus mehr wichtige Funktionen und bietet dem Bürger ungeahnte Freiheiten, auf die er durch die Abschaffung unwiederbringlich verzichten müsste.
Aus Sicht der Bundesbank stellt es eine eiserne Reserve für schlechte Zeiten dar und wird auch in großem Umfang als Wertaufbewahrungsmittel genutzt. Immerhin wurden von der Bundesbank im Jahr 2020 für zehn Milliarden Euro mehr Banknoten ausgegeben als im Vorjahr. Wer cash bunkert, bezahlt auch keine Negativzinsen, bleibt als Verbraucher auch bei Systemausfällen infolge von Hackerangriffen, Stromausfall oder Währungskrisen flüssig. Außerdem kann Bargeld ohne Eingriff des Staates an andere Orte gebracht werden, ohne Wissen von Dritten in andere Werte wie etwa Gold oder Silber angelegt werden usw.
Ohne Bargeld wird der Bürger absolut kontrollierbar, da jede Zahlung digital nachweisbar ist und rein technisch ein Kauf bestimmter Dinge sogar staatlich unterbunden werden könnte.
Quelle: t-online.de