Kampf gegen Geldwäsche. ein guter Vorwand?
Die EU plant wieder einmal mehr eine neue Überwachungsbehörde, die AMLA (Anti-Money Laundering Authority). Diese soll 250 Mitarbeiter umfassen und europaweit kriminelle Geldwäsche verfolgen. In diesem Zusammenhang ist auch eine weitere Einschränkung der Nutzung von Bargeld vorgesehen. So sollen Rechnungen zukünftig in der Regel nur bis zu einem Betrag von 10.000 Euro bar bezahlt werden dürfen. Auch die Bezahlung mit Kryptowährungen wie dem Bitcoin soll nachverfolgbar werden.
Der Bundesbank-Vorstand Johannes Beermann äußerte sich in einem Interview mit der dpa sehr kritisch zur geplanten Barzahlungsobergrenze. Er verwies darauf, dass es keinen wissenschaftlich fundierten Beleg gebe, dass durch eine Begrenzung von Barzahlungen Geldwäsche effektiv bekämpft wird. Dies zeigten auch Erfahrungen in Ländern, in denen derartige Obergrenzen bereits eingeführt sind.
Außerdem befürchtet Beermann, dass dadurch bei den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck erweckt wird, Bargeld sei quasi etwas „Anrüchiges“.
Unterstützung in seiner ablehnenden Haltung erhält er von Verbraucherschützern. Sie sehen darin einen massiven Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger und verweisen darauf, dass jeder, der größere Beträge in bar zahlt, durch die geplante Regelung unmittelbar unter Generalverdacht gestellt würde, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung betreiben zu wollen.
Insbesondere Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, plädiert für eine weitere ungehinderte Nutzung des Bargelds. Er weist darauf hin, dass Bargeld das nach wie vor meistgenutzte Zahlungsmittel ist, und dass es als solches eine große Wertschätzung in der deutschen Bevölkerung genießt, zumal Barzahlungen (noch!) ohne zusätzliche Schnittstellen und Einschränkungen immer und überall möglich sind.
Quellen:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de (Beitrag AML/CFT); www.bdwi-online.de/positionen/stellungnahmen