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Neuer Bußgeldkatalog

Geplant war die Einführung eines neuen Bußgeldkatalogs schon lange. Nach mehreren Pannen hat nun der Bundesrat am 8. Oktober der Bußgeldnovelle endlich zugestimmt. Die ursprünglich geplante Verschärfung der Fahrverbotsgrenzen, wonach Autofahrer ab 21 Stundenkilometer innerorts und ab 26 Stundenkilometer außerorts ihren Führerschein abgeben sollten, wurde zwar zurückgenommen, aber zukünftig werden Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich teurer.

Nachfolgend eine Übersicht für Tempoverstöße inner- und außerorts:

bussgeld innerorts
bussgeld ausserorts

* Ein Fahrverbot wird in der Regel nur dann verhängt, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26km/h kommt.

Außerdem sind die Gebühren auch für Park- und Halteverstöße teilweise deutlich erhöht worden. So kostet beispielsweise das Parken im Halteverbot 25 Euro, nach einer Stunde bereits 70 Euro. Weitere Einzelheiten dazu können der U.a. Quelle entnommen werden.

Neu aufgenommen wurde die Ahndung von Verstößen beim Bilden von Rettungsgassen.

Wer auf der Autobahn keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar zum unerlaubten Befahren nutzt, zahlt künftig ein Bußgeld von bis zu 320 Euro. Außerdem kommen noch unabhängig von einer Prüfung der konkreten Gefährdung durch das Fehlverhalten zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg als Strafe hinzu. Ebenso müssen Auto- und Motorradfahrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und sie dadurch gefährden, zukünftig tiefer in die Tasche greifen. Sie zahlen 140 statt 70 Euro. Hinzu kommen ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Radfahrern droht eine Strafe von 70 Euro und ein Punkt.

Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und einer anschließenden dreiwöchigen Frist kann der neue Bußgeldkatalog dann zu Anwendung kommen.

Bis dahin behalten die bisherigen Regelungen ihre Gültigkeit.

Quelle:
www.bmvi.de

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