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Bei grün über die Haltelinie – dennoch Rotlichtverstoß

Ein Berliner Autofahrer überfuhr die Haltelinie vor einer Kreuzung bei grüner Ampel. Kurz nach dem Überfahren der Haltelinie musste er jedoch etwa vier Meter vor der Ampel verkehrsbedingt anhalten. Obwohl dann die Ampel auf Rot geschaltet hatte, scherte er nach links aus, und fuhr an den ihn behindernden Autos auf die Kreuzung, wo es beinahe zu einer Kollision mit einer Straßenbahn kam.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte ihn wegen Rotlichtverstoß zu 250 Euro Bußgeld und einem einmonatigen Fahrverbot. Dagegen legte der Betroffene beim Kammergericht Berlin Rechtsbeschwerde ein.

Als Begründung führte er an, dass er als sogenannter Kreuzungsräumer seine Fahrt trotz roter Ampel fortsetzen durfte. Dem widersprach auch die Berufungsinstanz und verwies darauf, dass das Fahren über die Haltelinie und das Einfahren in den Kreuzungsbereich nicht nahtlos ineinander übergingen. Daher sei er nicht als Kreuzungsräumer einzustufen.
Das Urteil des Amtsgerichts wurde somit bestätigt.

Quelle: Kammergericht Berlin, Az. 3Ws(B)354/21-122Ss155/21

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