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Radweg nicht benutzt

Anstatt den Radweg zu benutzen fuhr eine Fahrradfahrerin auf der Bundesstraße. Dabei wurde sie in einen Unfall mit einem Motorrad verwickelt. Es kollidierte auf der kurvigen Straße beim Überholen mit ihr, beide Personen erlitten schwere Verletzungen. Obwohl dem Motorradfahrer keine Schuld nachgewiesen werden konnte, haftet er wegen der erhöhten Betriebsgefahr beim Überholen, da sich der Unfall zwischen einem motorisierten und nichtmotorisierten Fahrzeug ereignete.

Allerdings sprach das Oberlandesgericht (OLG) München der Radfahrerin eine Mitschuld zu, da sie wegen unterlassener Radwegbenutzung einen fahrlässigen Verstoß gegen die StVO beging. Das Gericht verurteilte sie deshalb zur Übernahme von 25 Prozent der Haftung.

Quelle: OLG München, Az. 10 U 651/20

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