Steuererklärung bei Kurzarbeit nötig
Wer 2021 von Kurzarbeit betroffen war, muss dieses Jahr aktuell bis spätestens 01. August eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, sofern er keinen Steuerberater damit beauftragt hat, denn Kurzarbeitergeld zählt wie beispielsweise Arbeitslosengeld oder Krankengeld als sogenannte Lohnersatzleistung. Diese Einkünfte sind zwar steuerfrei, werden aber zum zu versteuernden Jahreseinkommen vom Finanzamt dazugezählt, bevor die Höhe des Steuersatzes ermittelt wird.
Auch wenn diese Angabe eventuell zu einer höheren Steuer führen kann, sollten Betroffene diese Angabe dem Finanzamt fristgerecht mitteilen, denn erfahrungsgemäß erfassen Finanzämter früher oder später alle Fälle.
Dann werden zumindest zusätzlich zur Steuerschuld noch Verzugszinsen fällig.