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Kreditzinsen steigen – Recht auf Sondertilgung?

Die Banken haben in letzter Zeit deutlich an der Kreditzinsschraube gedreht und werden diesen Trend nach oben auch weiter fortsetzen. Kreditverträge mit fester Laufzeit und Festzins sind davon nicht betroffen. Wehe aber, wenn die Laufzeit endet, dann kommt für viele die sehr unangenehme Überraschung, nun monatlich tiefer in die Tasche greifen zu müssen. Wer Geld übrig hat, kann seine Restschuld über Sondertilgungen verringern und so die Laufzeit des Kredits verkürzen. Allerdings sind Banken über zusätzliche Rückzahlungen nicht gerade begeistert, da sie weniger Zinseinnahmen verbuchen können.

Grundsätzlich wird das Recht auf Sondertilgungen durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Paragraph 500 garantiert, wobei es für Immobilienkredite eingeschränkt ist. Hier sind zusätzliche Rückzahlungen nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse des Darlehensnehmers besteht, wenn etwa die Immobilie verkauft werden soll oder wenn ein höherer Kredit benötigt wird, den die aktuelle Bank jedoch nicht gewähren will.

Sondertilgungen sind auch nicht in jedem Fall kostenfrei. Durch sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen versuchen Banken wenigstens einen Teil ihrer entgangenen Zinseinnahmen wieder wett zu machen. Die Höhe dieser Gebühr ist jedoch begrenzt. So kann bei Krediten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr höchstens ein Prozent des vorzeitig zurückbezahlten Betrags verlangt werden, bei Restlaufzeiten unter einem Jahr sind es nur 0,5 Prozent.

Darüber hinaus sieht das Gesetz bei Krediten mit einem Festzins nach zehn Jahren Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht vor. Dies berechtigt nach einer Frist von sechs Monaten die Restschuld in einem Betrag zurückzuzahlen.

Gut beraten ist man in jedem Fall, wenn man bereits bei Abschluss eines Kreditvertrags die Möglichkeit von Sondertilgungen vereinbart.

Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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