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Nach E-Scooter-Fahrt Führerschein weg

Ein E-Scooter-Fahrer wurde unter erheblichem Drogeneinfluss von der Polizei erwischt und angezeigt. Das zuständige Amtsgericht (AG) Kaiserslautern verurteilte den Mann zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot.

Gegen das Fahrverbot wollte der Mann mittels einer Berufung am Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken vorgehen. Er begründete seinen Einspruch, dass im Zusammenhang mit einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt auf einem E-Scooter nicht regelmäßig ein Fahrverbot zu verhängen sei, zumal das Fahrzeug infolge seines geringen Gewichts und seiner geringen Geschwindigkeit eher mit einem Fahrrad zu vergleichen sei.

Darauf ließ sich die Berufungsinstanz jedoch nicht ein und wies darauf hin, dass laut allgemeiner Rechtsprechung auch von einem E-Scooter ein erhebliches Gefährdungs- und Verletzungspotential für Dritte ausgehe, das noch dadurch verstärkt werde, dass das Verkehrsmittel ohne eigene Anstrengung die Kraft des Elektromotors freisetze; insbesondere sei eine Geschwindigkeitsbeschleunigung erheblich leichter herbeizuführen, als mit einem konventionellen Fahrrad.

Die von E-Scootern ausgehende grundsätzliche Gefahr sei daher nicht deutlich geringer zu beurteilen als diejenige von Motorrollern oder Mofas. Daher sei es unerlässlich, dass der Fahrzeugführer diese Kraft auch beherrscht.

Das Urteil des Amtsgerichts wurde bestätigt, es blieb bei der verhängten Geldbuße von 500 Euro und dem Fahrverbot.

Quelle:
OLG Zweibrücken,
Az.: 1 Owi 2 SsBs 40/21

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