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Verbesserungen für Minijobber

Seit 1. Oktober 2022 können Minijobber statt bisher 450 Euro monatlich nun 520 Euro steuerfrei dazuverdienen. Außerdem legte die Regierung fest, dass sich die Hinzuverdienstgrenze zukünftig dynamisch an den Mindestlohn anpassen werde.

Das bedeutet auch, dass sich die Verdienstgrenze gleichbleibend an einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden orientiert. Ebenfalls wurde die Überschreitung der Minijob- Verdienstgrenze geregelt. Das Gesetz sieht als gelegentliche Überschreitung in begründeten Fällen nun einen Zeitraum von bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres vor. In den Überschreitungsmonaten darf der Verdienst maximal 1040 Euro, also das Doppelte betragen, so dass sich ein jährlicher steuerfreier Hinzuverdienst auf insgesamt höchstens 7.280 Euro ergibt. Auch die Midijob-Grenze wird erhöht, und zwar von 1.300 auf 1.600 Euro monatlich.
Im neuen Übergangsbereich müssen die Arbeitgeber allerdings auch steuerlich tiefer in die Tasche greifen. Von ca. 28 Prozent bei einem Verdienst von etwas über 520 Euro werden die Abgaben gleitend bis 1.600 Euro Lohn auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag hochgeschraubt.

Quelle: minijob-zentrale.de

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