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Neues Geschäftsmodell oder Notwendigkeit?

Neufahrzeuge sind heute serienmäßig mit einer Vielzahl von Assistenzsystemen ausgestattet.

Sie tragen teilweise zur Erhöhung der Fahrsicherheit und damit zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei. Ein Teil der Assistenzsysteme bietet dem Nutzer Erleichterungen, wie etwa Parksensoren oder automatische Einparkhilfen. Andere bergen aber in bestimmten Fällen auch Risiken, wie zum Beispiel der Spursicherungsassistent oder der Notbremsassistent.

Fahrschulen unterrichten Fahrerlaubnisbewerber bereits ausführlich über die Handhabung von relevanten Systemen. Seit Juni 2022 müssen die Prüfungskandidaten den kompetenten Umgang damit in der Fahrerlaubnisprüfung nachweisen, allerdings auch während des Fahrvorgangs, was der Interessenverband Deutscher Fahrlehrer wie bereits mehrfach ausführlich begründet, für bedenklich hält.

Die TÜV-Mobility-Studie 2022 zeigt nun, dass etwa 50 Prozent der Befragten keinerlei Erfahrung mit Fahrassistenzsystemen aufweisen.

Laut Studie halten etwa 40 Prozent der Befragten, – Nutzer und diejenigen ohne Erfahrung – eine Schulung für notwendig. Daher sieht der TÜV Handlungsbedarf. Er weist auch darauf hin, dass selbst erfahrene Fahrer, die auf ein Fahrzeug umsteigen, das mit modernen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet ist, einige Zeit benötigen, bis sie damit sicher umgehen können.

Aus Sicht des Interessenverbands Deutscher Fahrlehrer (IDF) machen geplante Schulungen erst dann einen Sinn, wenn sich die Autohersteller auf gemeinsame Bezeichnungen und Bedienungsmodi geeinigt haben. Daher rührt auch der Unmut des Interessenverband Deutscher Fahrlehrer, dass das Verkehrsministerium seit Juni diese Thematik in die Fahrerlaubnisprüfung aufgenommen hat und zulässt, dass Sachverständige auch während einer Prüfungsfahrt anordnen können, Systeme an- und abzuschalten.

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