Der Handy-Blitzer als „Spürhund“ ist rechtens
In den Niederlanden wird seit geraumer Zeit zur Erfassung von Handynutzern am Steuer eine Kamera eingesetzt, die ähnlich wie bei Abstandsmessungen zum Beispiel auf Autobahnbrücken installiert wird. Dabei werden alle vorbeifahrenden Fahrzeuge auf Video aufgenommen. Der Einsatz von KI (künstlicher Intelligenz) liefert dann Fotos von denjenigen Fahrzeuglenkern, die gegen das Handyverbot am Steuer verstoßen haben. Diese Fotos sind dort als Beweis für die Bußgeldbescheide zugelassen.
In Rheinland-Pfalz findet zurzeit lediglich ein Pilotversuch dazu statt. Allerdings verstoßen diese Geräte in Deutschland aktuell noch gegen die Datenschutzrichtlinien, da noch keine rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen wurden.
Dennoch hat das Amtsgericht Trier in seinem Urteil vom 2. März 2023 festgestellt, dass Bußgeldbescheide, die aufgrund der Aufnahmen mit einem Handy-Blitzer ausgestellt wurden, rechtsgültig sind und somit die Fotos als Beweismittel zugelassen werden. Zur Begründung führte der Richter an, dass eine Verfolgung von Verkehrsverstößen und damit die Sicherheit des Straßenverkehrs im Interesse der Allgemeinheit schwerer wiege als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Geblitzten.
Dagegen wurde laut Berichterstattung des Südwestrundfunks von Betroffenen Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz eingelegt.
Die Sanktionen für eine Handynutzung als Verkehrsteilnehmer sind nicht ganz „ohne“: Kraftfahrer werden mit 128,50 Euro zur Kasse gebeten und erhalten einen Punkt in Flensburg. Wird ihnen eine Gefährdung nachgewiesen, müssen sie 178,50 Euro berappen, erhalten zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Kommt es zur Sachbeschädigung, sind 228,50 Euro fällig, ebenso zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Übrigens werden auch Fahrradfahrer belangt, sie müssen bei Feststellung dieser Ordnungswidrigkeit 83,50 Euro bezahlen.
Quelle: www.bussgeldkatalog.org