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Arbeit im Rentenalter

Manche Berufstätige möchten auch bei Erreichen des Regelrentenalters noch weiterarbeiten oder einer anderen Tätigkeit nachgehen. In der freien Wirtschaft muss der Betroffene seine Tätigkeit nicht automatisch beenden, es sei denn, Tarifverträge oder Austrittsklauseln sehen eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses vor. Im öffentlichen Dienst gelten andere Regeln.

Grundsätzlich können sich jedoch laut Sozialgesetzbuch Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf einigen, dass das Arbeitsverhältnis weiter bestehen bleibt.

Lukrativ ist die Fortsetzung einer Tätigkeit ohne Rentenbezug allemal. Damit erhöht sich der bisher erworbene Rentenanspruch um monatlich 0,5 Prozent. Ohne Austrittsklausel ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, bei fehlenden Reglementierungen den Arbeitswilligen auch nach Erreichen des Rentenalters weiter zu beschäftigen.

Arbeitnehmer müssen im Gegensatz zum Arbeitgeber auch keine Sozialversicherung mehr entrichten, es sei denn, sie entscheiden sich für eine Rentenerhöhung.

Selbst wer bereits Rente bezieht, kann voll weiterarbeiten, muss dann jedoch beide Einkommen versteuern. Daher ist es allemal lohnenswert, sich, von Steuerfachleuten bzw. dem Rentenversicherungsträger beraten zu lassen.

Quelle: LG Osnabrück
Az. 5 NBs 59/23

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