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Betrunken E-Scooter gefahren

Grundsätzlich verliert jemand, der betrunken mit einem E-Scooter am Straßenverkehr teilnimmt, seine Fahrerlaubnis. Dennoch verurteilte das Amtsgericht Osnabrück einen Erwischten zu einer Geldstrafe und belegte ihn nur mit einem Fahrverbot. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft am Landgericht (LG) Osnabrück in Berufung. Der Richter bestätigte jedoch das Urteil des Amtsgerichts. Er begründete dies mit dem Hinweis, dass der Angeklagte lediglich eine Strecke von 150 m zurückgelegt habe, Reue gezeigt und freiwillig an einem verkehrspädagogischen Seminar teilgenommen habe. Außerdem wies der Betroffene mittels eines medizinischen Gutachtens nach, dass er in den zurückliegenden Monaten keinen Alkohol konsumiert hat. Diese Umstände wertete das Gericht als Beleg für eine Eignung zur weiteren Führung von Fahrzeugen im Straßenverkehr.

Quelle: LG Osnabrück,
Az. 5 NBs 59/23

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