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Führerschein-Pflichttausch online

Bisher gültige Führerscheine sind je nach Geburtsjahr bis spätestens 2033 in einen neuen zeitlich befristeten EU-Kartenführerschein umzutauschen. Sie werden in der Bundesdruckerei hergestellt und können bereits seit Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr an die zuständige Behörde, sondern direkt an den Antragsteller versandt werden.
Diesen Service nutzen laut Bundesdruckerei bereits mehr als 35 Prozent der Antragsteller, Tendenz steigend. Zunächst ist es jedoch wichtig, sich an der Führerscheinstelle des Wohnorts zu erkundigen, ob sie die Online-Antragsstellung anbietet. Wenn ja, muss online ein Antragsformular ausgefüllt werden und zusätzlich per Post dorthin der alte Führerschein zusammen mit einem biometrischen Lichtbild übersandt werden. Bis zum Erhalt des EU-Karten-führerscheins wird ein Ersatzdokument ausgestellt.

Auch die Möglichkeit eines direkten Versands durch die Bundesdruckerei an den Fahrerlaubnisinhaber muss bei der Führerscheinstelle erfragt werden.

Quelle: www.bundesdruckerei.de

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