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Handynutzung: Lebenslanges Fahrverbot?

Ein Busfahrer, der bei einem Subunternehmer einer Verkehrsgesellschaft angestellt ist, wurde von einem Fahrgast gefilmt, wie er während der Fahrt sein Handy nutzte. Dieser informierte die Verkehrsgesellschaft darüber, die den Fahrer dauerhaft auf allen ihren Linien sperrte. Daraufhin kündigte das Subunternehmen den Fahrer fristlos.

Dagegen klagte der Betroffene vor dem Landgericht (LG) Köln. Er wies auf die Unverhältnismäßigkeit dieser Maßnahme hin, zumal die Straßenverkehrsordnung für seine Ordnungswidrigkeit ein maximal dreimonatiges Fahrverbot vorsieht. Das Landgericht gab seiner Klage teilweise statt und reduzierte das lebenslange Fahrverbot auf fünf Jahre.
Nachdem beide Parteien dagegen in Berufung gingen, landete der Fall beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, das das Urteil der Vorgängerinstanz abänderte und außerdem das lebenslange Fahrverbot aufhob. Zur Begründung seiner Entscheidung verwies es auf die missbräuchliche marktbeherrschende Stellung der Verkehrsgesellschaft und auf den lebenslangen Arbeitsplatzverlust des Betroffenen. Die Handynutzung während der Fahrt sei zwar ein erheblicher Verkehrs- und Pflichtenverstoß gewesen, die beiden verhängten Sanktionen seien dennoch unverhältnismäßig, auch im Hinblick auf das Strafmaß der StVO für diese Ordnungswidrigkeit.

Nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten hätte das Verhalten des Betroffenen sehr wohl eine Abmahnung gerechtfertigt.

Quellen: LG Köln, Az. 33 O 209/22; OLG Düsseldorf, Az. VI-6 U 1/23

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