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Mehrere Minijobs, ist das möglich?

Wer einen versicherungspflichtigen Hauptjob ausübt, darf in der Regel lediglich einen einzigen Minijob mit einer Verdienstgrenze bis maximal 520 Euro annehmen.

Mehrere Minijobs können hingegen all diejenigen annehmen, die keine versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, also beispielsweise Rentenempfänger ab dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, sofern die Gesamteinkünfte 520 Euro nicht überschreiten.

Ebenso gilt diese Regelung für Sozialversicherungspflichtige, die sich in Elternzeit mit oder ohne Bezug von Elterngeld befinden. Auch Sozialhilfeempfänger, Bezieher von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld und freiwillig Wehrdienstleistende profitieren von dieser Ausnahmeregelung.

Quelle: www.minijob-zentrale.de

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