Skip to content
Anrufen Seminare Robert Klein | Stadtberg 32 | 89312 Günzburg | Telefon: 08221-31905 | E-Mail schicken

Polizei entsperrt Handy mit Zwang

Die Nutzung moderner Handys kann heutzutage auf ganz unterschiedliche Weise gesperrt werden, unter anderem auch durch Gesichtserkennung oder einen Fingerabdruck. Im vorliegenden Fall nahm die Polizei bei einem Verdächtigen zwangsweise Fingerabdrücke ab und entsperrte damit sein Handy. Grundsätzlich stellt diese Vorgehensweise einen massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar. Für dringende Ermittlungszwecke, also wenn zum Beispiel zur Aufklärung einer Straftat wichtiges Datenmaterial auf dem Handy vermutet wird, darf die Polizei dennoch derartige Maßnahmen ergreifen, so die richterliche Meinung am Landgericht (LG) Ravensburg. Allerdings ist das Urteil nicht generell auf alle Situationen anwendbar. Diese Maßnahme der Polizei muss immer einzelfallbezogen, notwendig und verhältnismäßig sein.

Quelle: LG Ravensburg,
Az. 2 Qs 9/23

An den Anfang scrollen