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Das ändert sich 2024

Etliche Wirtschaftsforschungsinstitute gehen davon aus, dass sich die Inflation 2024 deutlich abschwächt, der Sachverständigenrat ging Ende 2023 sogar von nur noch 2,6 Prozent aus, so dass sich infolge der gestiegenen Reallöhne und der damit verbundenen höheren Kaufkraft auch die zuletzt schwächelnde Konsumlaune wieder erholen dürfte.

Allerdings lag die Teuerung im Dezember 2023 bei etwa 3,7 Prozent. Genährt werden diese Prognosen von verbraucher- und arbeitnehmerfreundlichen Veränderungen im neuen Jahr, unter die sich jedoch auch einige weniger erfreuliche Neuerungen gemischt haben.

Nachfolgend einige Einzelheiten

Höherer Mindestlohn
Seit 1.Januar 2024 ist der Mindestlohn um 41 Cent auf nunmehr 12,41 Euro angehoben worden. Erfreulich für Arbeitnehmer, manchmal bitter für Unternehmer im Niedriglohnsektor.

Höherer Grundfreibetrag
Ab diesem Jahr ist der Grundfreibetrag von 10.908 Euro auf 11.604 Euro für Ledige und für zusammenveranlagte Ehegatten von 21.816 auf 23.208 Euro angehoben worden. Bis zu dieser Höhe bleiben Einkünfte steuerfrei. Und es besteht sogar noch die Chance auf eine Aufstockung des Freibetrags um 180 Euro fürs laufende Jahr.

Höhere Minijob-Grenze
Auch die Obergrenze für die steuerfreien Einkünfte aus Minijobs steigt von 520 auf 538 Euro pro Monat.

Höherer Freibetrag
für Mitarbeiterbeteiligungen
Unternehmer können ihren Mitarbeitern eine Vermögensbeteiligung in Form einer Entgeltumwandlung (höherer Lohn) oder einer Zuwendung zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren. Für beide Fälle erhöht sich der Steuerfreibetrag dafür von 1.440 auf nunmehr 2.000 Euro pro Jahr.

Inflationsausgleichsprämie
Arbeitgeber haben noch bis Ende 2024 die Möglichkeit, ihren Angestellten einen 2022 eingeführten Inflationsausgleich von maximal 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei zukommen lassen.

Höheres Bürgergeld
Mehr als 5 Millionen Arbeitslose und Migranten beziehen in Deutschland statt wie bisher Hartz IV nun Bürgergeld. Der Regelsatz stieg seit diesem Jahr von bisher 449 Euro für Erwachsene auf 502 Euro, pro Kind werden nun statt 324 Euro im Schnitt 362 Euro vom Staat gezahlt. Hinzu kommen jedoch noch weitere erhebliche unentgeltliche staatlich finanzierte Leistungen:

Bürgergeld-Empfänger bekommen, zusätzlich zu den Regelsätzen, Miete, Heizkosten und die Rundfunkgebühr bezahlt. Alles Dinge, die Nicht-Bürgergeld-Empfänger selbst berappen müssen. Außerdem dürfen Bürgergeld-Empfänger mehr Geld nebenbei verdienen, ohne dass die Regelsätze gekürzt werden, und auch die Grenze für die Anrechnung von Ersparnissen wird angehoben. Ebenso können Bürgergeld-Empfänger zwei Jahre bei voller staatlicher Kostenübernahme in einer Wohnung bleiben, die eigentlich laut Vorschrift zu groß für sie ist.Somit verschwimmen die Grenzen zwischen Bürgergeld und regulärer Arbeit immer mehr, woraus sich sicherlich für mehr Menschen als bisher das Nicht-Arbeiten eher lohnt als das Arbeiten.

Höhere Versicherungsbeiträge
Für das laufende Jahr werden teilweise deutlich höhere Versicherungsprämien fällig, etwa bei Gebäudeversicherungen, Kfz-versicherungen, Rechtschutzversicherungen usw.

Höhere CO2-Steuer
Seit Jahresbeginn wird eine CO2 – Abgabe von nunmehr 45 Euro je Tonne fällig. Dadurch verteuern sich beispielsweise das Heizen mit Öl oder Gas, Strom wird stärker besteuert, und die eh schon stark steuerbelasteten Spritpreise dürften nochmal um mindestens 4 Cent pro Liter teurer werden.

Höhere Mehrwertsteuer im Restaurant
Der in Zeiten der Pandemie zur Unterstützung der stark gebeutelten Gastronomie vorübergehend abgesenkte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent wurde wieder auf 19 Prozent hochgeschraubt. Mitbedingt durch etwa die Anhebung des Mindestlohns und gestiegener Energiepreise werden sich Restaurant- und Café-besuche unweigerlich verteuern.

Blackbox im Auto
Ab 7. Juli müssen alle in Deutschland neu zugelassenen Autos mit einem sogenannten Event Data Recorder (EDR) ausgestattet sein, der eine kurze Zeitspanne vor und nach einem Unfall aufzeichnet.

Dabei werden unter anderem Daten wie die Geschwindigkeit oder die Motordrehzahl aufgezeichnet und beispielsweise auch registriert, ob der Airbag ausgelöst wurde. Wieder ein Schritt in Richtung „gläserner Bürger“.

M+S-Winterreifen ade!
Ab kommenden Oktober sind die M+S-Reifen nicht mehr als Winterreifen zulässig. Ganzjahres- und Winterreifen müssen dann verpflichtend mit dem Alpine-Symbol versehen sein.

Förderung von E-Autos
Die staatliche Kaufprämie für E-Autos als Kaufanreiz wurde ersatzlos gestrichen. Seit dem 18.12.2023 um 00:00 Uhr können daher keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

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