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Fahrer mit Handy in der Hand am Steuer

In Paragraf 23 Abs.1a der StVO ist die Nutzung von elektronischen Geräten als Fahrzeuglenker während der Fahrt geregelt. Demnach sind weder die Aufnahme noch das Halten des Geräts während der Benutzung erlaubt.

Ein Autofahrer wurde während der Fahrt erwischt, als er sein Smartphone während eines Gesprächs über die Bluetooth-Freisprecheinrichtung in der Hand hielt und mit einem Bußgeld belegt. Daraufhin zog er vor Gericht. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen sah in seinem Verhalten einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO und verurteilte ihn zu einer Geldbuße über 250 Euro. Dagegen legte der Betroffene erfolgreich Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe ein. Das Gericht hob das Urteil der Vorgängerinstanz auf. Es stellte fest, dass allein das Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Gerätes während der Fahrt für den Führer eines Kraftfahrzeuges keinen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO darstelle und damit auch nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könne. Eine Umlagerung des Gerätes etwa zur Verhinderung seiner Beschädigung sei in jedem Falle erlaubt, so das Gericht. Das Verfahren endete für den Kläger mit einem Freispruch. Wer für ähnliche Sachverhalte ein Bußgeld entrichten musste oder zukünftig muss, hat also durchaus die Chance, dass diese Maßnahme straffrei bleibt.

Quelle: OLG Karlsruhe,
Az. 1 ORBs Ss 151/23

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