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Fahrsimulatoren in der Ausbildung

Aktuell spielen Fahrsimulatoren bei der zivilen Fahrausbildung lediglich eine sehr untergeordnete Rolle.

Dies bestätigt auch eine seit 2021 und aktuell noch laufende Umfrage des Interessenverband Deutscher Fahrlehrer (IDF) unter der Fahrlehrerschaft. Hier sprachen sich bisher 75 Prozent klar gegen den Einsatz von Fahrsimulatoren aus.

Wichtig erscheint uns der Hinweis, dass in dieser Befragung die Meinung aller Fahrlehrkräfte berücksichtigt wird, unabhängig davon, ob sie bereits mit einem Simulator ausgebildet haben oder aktuell ausbilden oder nicht. Statistisch gesehen handelt es sich bei unseren Befragten somit um eine wachsende Zufallsstichprobe.

Im Bereich der Pilotenausbildung hat sich diese Technik zwar seit vielen Jahren bestens bewährt, allerdings sind die dort zum Einsatz kommenden Geräte in keiner Weise mit denen des Fahrschulbereichs vergleichbar, weder technisch noch im Anschaffungspreis!

Der Interessenverband Deutscher Fahrlehrer (IDF) warnt auch dringend vor einer Wettbewerbsverzerrung durch die Administration, die unweigerlich eintreten würde, wenn entsprechende gesetzliche Regelungen erlassen werden. Nicht jede Fahrschule könnte die Anschaffung eines oder mehrerer Geräte finanziell stemmen.

Daher muss auch zukünftig die Anrechnung von Übungsstunden, die mit einem Fahrsimulator absolviert werden, auf die vorgeschriebene Ausbildung unterbleiben. Allerdings sollte der Einsatz dieser Geräte im Rahmen der Fahrerlaubnisausbildung auch weiterhin als ergänzende Übungsmaßnahme möglich sein.

In jedem Fall sollten jedoch Fahrschulinhaber im Vorfeld unbedingt die Wirtschaftlichkeit dieser Anschaffung prüfen und einschlägige Gerichtsurteile zur Bewerbung ihres Einsatzes beachten (siehe Beitrag Fahrlehrerpost 4/21, S. 6).

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