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Haben Radfahrer immer Vorfahrt?

Radler sind wie Autofahrer und Fußgänger Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr. Daher gelten auch für Fahrradfahrer alle Verkehrsregeln und somit auch die Vorfahrtsregelungen.

Diese gesetzliche Vorgabe wurde für eine Autofahrerin aus dem Rheinland-Pfalz-Kreis zum Verhängnis. Sie wollte aus einem Feldweg kommend in eine Landstraße einbiegen, zu der parallel ein Radweg verlief.

Beim Überqueren des Radweges kollidierte sie mit einem von links kommenden Radfahrer, den sie als Unfallverursacher sah, weil er ihr die Vorfahrt genommen habe. Daher wollte sie den Schaden an ihrem Pkw in voller Höhe ersetzt bekommen. Diesen Sachverhalt beurteile das Amtsgericht (AG) Neustadt jedoch anders, worauf die Betroffene Revision beim Landgericht (LG) Frankenthal einlegte.

Das LG schloss sich der Rechtsauffassung des AG an und begründete dies damit, dass der Radweg zur Landstraße gehöre und somit deren Vorfahrtsrecht besitze. Deshalb müssen Verkehrsteilnehmer, die vom Feldweg in eine Landstraße einbiegen auch den Radfahrern auf dem parallel verlaufenden Radweg die Vorfahrt gewähren.

Quelle: LG Frankenthal Pfalz),
Az. 2S 94/22

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