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Nur Schummelei oder Betrug?

In vielen Sparten steigen Versicherungsprämien Jahr für Jahr. Da kommt so mancher in Versuchung, es mit den Angaben für einen Vertragsabschluss nicht ganz so genau zu nehmen.

Bei der KFZ-Versicherung könnte man doch eine geringere jährliche Fahrleistung oder die unzutreffende Alleinbenutzung des Fahrzeugs angeben, bei der Wohngebäudeversicherung etwa eine geringere Wohnfläche, es bei der Lebensversicherung oder Krankenversicherung mit den Angaben zur Gesundheit nicht ganz genau zu nehmen usw. Generell ist jedoch der Versicherungsnehmer verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Veränderungen umgehend anzuzeigen. Fliegt der Schwindel zum Beispiel im Leistungsfall auf, kann dies schwerwiegende Folgen haben, etwa die fristlose Kündigung und Rückabwicklung des Vertrags. Im Klartext: Der bis dato Versicherte bleibt dann bestenfalls auf seinem Schaden sitzen. Falsche Angaben, die offengelegt werden, können auch ohne Leistungsfall beispielsweise beim Verschweigen von Krankheiten bis zu drei bzw. fünf Jahren nach Vertragsabschluss zur Vertragskündigung führen, je nachdem, ob es sich um eine private oder gesetzliche Kasse handelt.

Es lohnt sich also in jedem Fall, im Rahmen eines Versicherungsabschlusses ausschließlich wahrheitsgetreue Angaben zu machen, um zum Beispiel im Schadensfall auch die finanziellen Leistungen zuerkannt zu bekommen.

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